In der Gemeindevertretersitzung vom 29.9.2022 stellten wir den Antrag auf eine vollständig barrierefreie Gestaltung der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück, gemäß der EU Richtlinie 2016/2012.
Ein barrierefreier Zugang und das Angebot von Inhalten in leichter Sprache bieten die Möglichkeit, transparent und leicht verständlich über die Arbeit der Verwaltung, ihr Dienstleistungsangebot aber auch über die Arbeit und Funktionsweisen ihrer kommunalen Organe zu berichten und zu informieren.
Digitale Inklusion trägt zu einer Stärkung der Demokratie bei, weil sie abzusichern hilft, Informationen über leicht zugängliche, verlässliche und seriöse Quellen zu beziehen.
In unserer Begründung dazu heisst es deshalb u.a.: „Gesellschaftliche Teilhabe ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie und sie erfordert die Integration aller Menschen. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört nicht nur eine Rampe statt einer Treppe, sondern eben auch Zugänge zu Informationen.„
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